ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
("AGB") von TOTO Europe GmbH ("TOTO Europe")
Version: September 2018
1. Geltung der Bedingungen, Schriftform
1.1 Alle Lieferungen von TOTO Europe erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, die wir mit dem Käufer schließen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sie ersetzen alle Geschäftsbedingungen, die zwischen uns und dem Käufer früher vereinbart worden sind.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil. TOTO Europe widerspricht ihrer Geltung ausdrücklich. Dies gilt auch dann, wenn TOTO Europe in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Käufers eine Bestellung vorbehaltlos ausführt. Ein Anerkenntnis ist auch dann nicht gegeben, wenn TOTO Europe auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
1.4 Besondere Vereinbarungen, Ergänzungen, Veränderungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von TOTO Europe schriftlich bestätigt werden.
1.5 Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, denen im Rahmen der Geschäftsbeziehung keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von TOTO Europe sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 TOTO Europe ist berechtigt, das in einer Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Eine Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
3. Liefer- und Leistungszeit, Höhere Gewalt
3.1 Es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als "fix" vereinbart, gelten von TOTO Europe angegebene Lieferfristen und -zeiten nur ungefähr, freibleibend und vorbehaltlich der Selbstbelieferung.
3.2 TOTO Europe ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese sind ohne Interesse für den Käufer.
3.3 Sofern eine Lieferfrist oder -zeit als "fix" vereinbart wurde, bezieht sie sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Käufer mitgeteilt wurde.
3.4 Liegen Umstände bei TOTO Europe vor, die TOTO Europe nicht zu vertreten hat und die TOTO Europe die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist TOTO Europe zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird TOTO Europe den Käufer unverzüglich darüber informieren sowie unverzüglich eventuell bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich eines angemessenen Zeitraums.
3.5 Setzt ein Käufer, nachdem TOTO Europe in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten für die Gegenleistung sowie für die Ansprüche des Käufers die gesetzlichen Ansprüche, aber nur nach Maßgabe der Ziffer 8 unten.
4. Versand und Gefahrübergang
4.1 Der Versand erfolgt ab dem Ort, der in der Auftragsbestätigung als Versendungsort angegeben ist und auf Rechnung des Käufers.
4.2 Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
4.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4.4 Wenn Lieferung oder Versand aus Gründen nicht erfolgen, die TOTO Europe nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr bei Meldung der Lieferbereitschaft durch TOTO Europe an den Käufer auf den Käufer über.
4.5 Der Versand erfolgt unversichert und durch einen nach Ermessen von TOTO Europe ausgewählten Frachtführer (z.B. Deutsche Post/DHL, Paketdienste, Bahn oder Spediteur). Eine ausnahmsweise getroffene Vereinbarung frachtfreier Lieferung gilt nur für gewöhnliches Frachtgut.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die Preise nach der am Tage der Bestellung gültigen Preisliste. In ihnen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten nicht enthalten.
5.2 Rechnungen von TOTO Europe sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug zahlbar. TOTO Europe kann Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. TOTO Europe kann Zahlungen des Käufers nach Ermessen auf Kosten, Zinsen und Schulden des Käufers anrechnen, und wird den Käufer in diesem Fall über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
5.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, unbestritten oder von TOTO Europe anerkannt sind.
5.4 Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenansprüche nur geltend machen, wenn die Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Käufer Unternehmer, so ist ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenansprüche ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Übergang des Eigentums an den gelieferten Gegenständen ("Vorbehaltsware") erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Ist der Käufer Unternehmer, behält TOTO Europe sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an TOTO Europe ab. TOTO Europe ermächtigt den Käufer widerruflich, die an TOTO Europe abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung von TOTO Europe einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
6.2 Soweit der Wert der vorgenannten Sicherheiten die Forderungen von TOTO Europe nachhaltig um insgesamt mehr als 10% übersteigt, wird TOTO Europe dieses Maß übersteigende Sicherheiten auf Verlangen nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freigeben.
6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von TOTO Europe hinweisen und TOTO Europe unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist TOTO Europe berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Der Käufer haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO.
6.4 Allein in der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch TOTO Europe liegt in der Regel kein Rücktritt vom Vertrag.
7. Gewährleistung
7.1 TOTO Europe führt die in Auftrag gegebenen Leistungen (einschließlich Lieferungen) ordnungsgemäß und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der einschlägigen Normen und Bestimmungen durch. Bei Verträgen mit Unternehmen setzt die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Käufer voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
7.3 TOTO Europe weist darauf hin, dass auch fehlerfreie Teile vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durch bestimmungsgemäßen Gebrauch verschleißen können. Dies stellt keinen Mangel dar, der der Gewährleistung unterliegt.
7.4 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln mit den Maßgaben, dass der Käufer TOTO Europe die Möglichkeit einräumt, fehlerhafte Leistungen (einschließlich Lieferungen) nach Wahl von TOTO Europe nachzuerfüllen, das heißt nachzubessern oder durch Neuleistung zu ersetzen. Erst wenn zwei Versuche der Nacherfüllung durch TOTO Europe fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von TOTO Europe abgelehnt oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt wird, stehen dem Käufer die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, aber auch dann nur nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 8.
8. Haftung
8.1 TOTO Europe haftet dem Grunde nach für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TOTO Europe nur im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei die Haftung auf den für TOTO Europe vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
8.2 Die Lieferung mangelhafter Produkte als solche stellt keine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten dar.
8.3 Alle sonstigen Schadensersatzansprüche gegen TOTO Europe aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere aufgrund von Vertragsverletzungen oder Delikt, sind ausgeschlossen.
8.4 TOTO Europe haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder immaterieller Verluste.
8.5 Schadensersatzansprüche gegen TOTO Europe verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Produkte durch TOTO Europe, es sei denn, TOTO Europe fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die deliktsrechtliche Verjährung bleibt unberührt.
8.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.7 Soweit die Schadensersatzhaftung von TOTO Europe nach den vorstehenden Vorschriften Ziffer 8.1 bis Ziffer 8.6 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TOTO Europe.
9. Zusammenarbeit in steuerlichen Belangen
Der Käufer wird in allen steuerlichen Belangen hinsichtlich der Verträge, die zwischen dem Käufer und TOTO Europe abgeschlossen sind, mit TOTO Europe zusammenarbeiten
.
10. Datenschutz
10.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von TOTO Europe Daten auf Grundlage der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) zum Zwecke der Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
10.2 TOTO Europe versichert, personenbezogene Daten der Beschäftigten des Käufers nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, TOTO Europe ist dazu gesetzlich verpflichtet, oder die Beschäftigten des Käufers haben vorher ausdrücklich eingewilligt (Art. 4 Nr. 11 DSGVO i.V.m. Art. 7 DSGVO). Soweit TOTO Europe zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die die Beschäftigten des Käufers TOTO Europe bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Name, Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit den Beschäftigten des Käufers und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem die Beschäftigten des Käufers TOTO Europe die Daten zur Verfügung gestellt haben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO.
10.3 TOTO Europe gibt die Daten der Beschäftigten des Käufers nur an das mit der Lieferung beauftragte Dienstleistungs- bzw. Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt TOTO Europe die Zahlungsdaten des Käufers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Personenbezogene Daten, die TOTO Europe über ihre Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO). Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
10.4 Die Beschäftigten des Käufers haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 „BDSG-neu“). Bei Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Beschäftigten des Käufers, oder der Geltendmachung der Betroffenenrechte, können die Beschäftigten des Käufers sich an TOTO Europe wenden. Ausführliche Informationen, wie TOTO Europe Daten der Beschäftigten des Käufers verarbeitet, finden Sie unter: Datenschutzerklärung für Beschäftigte des Kunden
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Erfüllungs- und Leistungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Düsseldorf. Soweit der Käufer Unternehmer ist, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für den Käufer für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt sind. Es steht TOTO Europe frei, den Käufer auch an seinem Wohnsitz, Sitz oder Ort einer Zweigniederlassung zu verklagen.
11.2 Der gesetzliche Mahngerichtsstand bleibt unberührt.
11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Käufer unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.